Lebensmittelrecht

Ansprechpartner: Jürgen Peters

Mit unserem Dezernat „LEBENSMITTELRECHT“ stehen wir Ihnen in allen Situationen rund um Ihre Produkte rechtlich zur Seite. Wir unterstützen Sie mit fachlicher Beratung und Vertretung bei allen gängigen Themen, wie sie nachfolgend beispielhaft beschrieben sind.

  • Sie haben Ärger mit der Lebensmittel- oder Weinkontrolle? Oder mit dem Eichamt?

    Die Lebensmittelüberwachung beanstandet Ihr Produkt? Oder Ihren Betrieb?

    Sie sollen gar ein Lebensmittel aus dem Markt zurückrufen?

    Sie haben einen Anhörungsbogen als Beschuldigte/r erhalten?

    Es war/ist die Polizei bei Ihnen, um zu ermitteln?

    Ein Kunde oder Konsument beschwert sich über Ihr Lebensmittel-Produkt? Der Beginn einer Krise?

    Sie möchten die Chargen-Rückverfolgung in Ihrem Haus rechtssicher organisieren?

    Sie wollen Ihr Krisenhandbuch überarbeiten? Oder haben Sie etwa gar keines?

    Sie möchten die lebensmittelrechtliche Verantwortlichkeit im Betrieb delegieren?

    Sie entwickeln ein neues Produkt und müssen die Etikettierung rechtssicher festlegen? Ihr Marketing sprüht vor Ideen. Doch was muss und was darf überhaupt auf das Etikett?

    Wie grenzen sich Lebensmittel von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln ab?

    Ihr Vorlieferant liefert schlechte Qualität? Oder zu spät? Oder gar nicht?

    Haben Sie einen Anspruch auf Belieferung, namentlich mit bestimmten Markenartikeln? Oder unterliegen Sie selbst einer Belieferungspflicht gegenüber potentiellen Kunden? Wenn ja, zu welchen Konditionen?

    Sie wollen einen Lohnproduzenten mit der Herstellung Ihres Lebensmittels beauftragen?

    Sie wollen ein fremd hergestelltes Lebensmittel in Ihr Vertriebsprogramm aufnehmen?

    Oder umgekehrt den Vertrieb Ihres Lebensmittels an einen Distributeur vergeben?

    Sie möchten Ihre Lebensmittelmarke schützen oder verteidigen?

    Sie möchten Ihr Lebensmittel bewerben, ohne abgemahnt zu werden?

    Sie wollen der (unlauteren) Werbung eines Wettbewerbers Einhalt gebieten?

  • Geschäftspartnern

    Behörden

    Untersuchungsämtern

    Polizei und Staatsanwaltschaft

    Verwaltungs-, Zivil- und (Lebensmittel-)Strafgerichten

Auch mit besonderen Fällen und Umständen sind Sie bei uns in besten Händen. Wir finden für Sie nötigenfalls neue Wege und Lösungen, wenn das irgendwie möglich ist. Denn das LEBENSMITTELRECHT ist ein hochkomplexer Querschnittsbereich, in dem die stringente Verknüpfung von Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, des deutschen Verfassungsrechts (Grundrechte!) und nicht zuletzt des EU-Rechts oft eine entscheidende Rolle spielt. Das macht das Lebensmittelrecht einerseits unübersichtlich, bietet andererseits jedoch gerade deshalb immer wieder Chancen, Lösungen zu finden, die anderen verborgen bleiben. Oft hilft auch kluges Verhandeln. Doch dazu muss man zunächst seine eigene und auch die Position der Gegenseite genau verstehen.

Natürlich halten wir, wegen der vielen rechtlichen Schnittstellen, untereinander engen Kontakt mit den Spezialisten unserer übrigen Dezernate. Wenn nötig und gewünscht, arbeiten wir auch mit externen, unabhängigen und zertifizierten Lebensmittellaboren zur Begutachtung zusammen. Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, empfehlen wir Ihnen externe Kollegen als prozessrechtlich versierte Strafverteidiger, die wir mit unserer lebensmittelrechtlichen Expertise auf Augenhöhe begleiten und für Sie koordinieren.

Einen speziellen Bereich des Lebensmittelrechts stellt das WEINRECHT dar. Dieses ist – ebenso wie das SEKT- und SPIRITUOSENRECHT – weitestgehend durch europäische Rechtsverordnungen unmittelbar geregelt, die von den zuständigen nationalen Stellen „nur“ angewendet werden. Dabei tun sich deutsche Behörden bisweilen besonders „gründlich“ hervor, strenger als ihre Kollegen in den anderen Mitgliedsstaaten der Union. Das Schlagwort der „Inländerdiskriminierung“ findet u.a. darin seinen Ursprung. Deshalb ist auch die Kenntnis europäischen Rechts und der wesentlichen Rechtsanwendung in den anderen Ländern oft unerlässlich.

Auch dabei profitieren Sie nicht zuletzt von der internationalen Erfahrung und Zusammensetzung unserer Kanzlei.