JUVE-Nominierung

Wir freuen uns außerordentlich, dass wir eine von fünf Kanzleien in Deutschland sind, die als "Kanzlei des Jahres für den Mittelstand" nominiert wurden!

>> Mit der Auszeichnung „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand“ würdigt JUVE über einzelne Rechtsgebiete hinaus die Gesamtentwicklung der Kanzleien und bewertet unter anderem besondere Managementleistungen.
Entscheidend ist nicht die Größe einer Kanzlei, sondern vielmehr die Tatsache, dass die Mittelstandsberatung den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet. Zu den Kriterien zählen außerdem Mandantenorientierung, Kanzleikultur, Nachwuchspolitik, Profitabilität, personelles Wachstum sowie Expansion in neue Geschäftsfelder oder Märkte. JUVE zeichnet sowohl junge Einheiten aus als auch langjährig etablierte Akteure, die sich im letzten Jahr dynamisch entwickelt haben. Auch Kanzleien, die selbst zu den großen Einheiten zählen, können in dieser Kategorie nominiert werden, sofern ihr strategischer Fokus aktuell und/oder perspektivisch auf dem Mittelstand liegt.

Mehr unter: https://juveawards.juve-veranstaltungen.de/nominierte-2023/kanzlei-des-jahres-fuer-den-mittelstand/

Zurück
Zurück

Wie umgehen mit den Handlungshinweisen des Finanzministeriums zu § 13b BauGB?

Weiter
Weiter

Kein Schadenersatzanspruch nach DS-GVO ohne Schaden