Wie umgehen mit den Handlungshinweisen des Finanzministeriums zu § 13b BauGB?

Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz gibt Handlungshinweise zum Umgang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Unionsrechtswidrigkeit des § 13b BauGB. Doch Kommunen, die Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach dieser Vorschrift aufgestellt haben, sollten hier etwas genauer hinschauen. Worauf zu achten ist, zeigen Dr. Thomas Schmitt und Madlen Kirschner, LL.M. in unserer aktuellen Mandanteninfo auf.

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§ 215 a BauGB - neue Reparaturvorschrift für Bebauungspläne im Außenbereich

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