Negative Bewertungen im Internet - Anspruch auf Offenlegung des Klarnamens?

Negative Bewertungen im Internet zu Hotels, Restaurants, dem Arbeitgeber oder anderen Dienstleistern sind schnell getippt. Sie ziehen schnell weite Kreise und können zu hohen finanziellen Einbußen führen.

Was tun, wenn die Bewertung anonym abgegeben wurde? Madelaine Trennheuser, LL.M., und Michael Eschenauer gehen in unserer aktuellen Mandanteninfo u.a. auf diese Frage ein und beleuchten dabei auch eine neue Entscheidung des OLG Hamburg.

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Update zum Hinweisgeberschutzgesetz - Kommunen in der Pflicht