Update zum Hinweisgeberschutzgesetz - Kommunen in der Pflicht

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der Umsetzung der sog. “Whistleblower-Richtlinie” und trat zum 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz legt Unternehmen bestimmter Größen u.a. die Pflicht zur Errichtung interner Meldestellen auf.

Nunmehr hat auch der rheinland-pfälzische Gesetzgeber nachgezogen und erweitert den Kreis der Verpflichteten auf Kommunen und andere Beschäftigungsgeber aus dem öffentlichen Sektor. Einen ersten Überblick, was es zu beachten gilt, geben Dr. Jens Hoffmann und Madlen Kirschner in unserer aktuellen Mandanteninfo an die Hand.

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